Eine Wallbox macht das Laden zu Hause bequem – doch häufig muss zuerst der Zählerschrank für die Wallbox angepasst werden. Wir erklären, warum das so ist und worauf Sie achten müssen.
Wann die Wallbox einen neuen Zählerschrank erfordert
Eine Wallbox gilt als steuerbare Verbrauchseinrichtung. Mit ihrer Installation wird die Elektroanlage erweitert – der Bestandsschutz älterer Zählerschränke entfällt und die VDE-AR-N 4100 kommt zum Tragen. Reicht der vorhandene Zählerplatz nicht aus oder fehlt Platz für einen separaten Zählpunkt, ist die Modernisierung Pflicht.
Diese Punkte prüft der Elektriker
- ausreichende Leistungsreserve des Hausanschlusses
- Platz für einen zusätzlichen Zähler (z. B. bei separatem Autostrom-Tarif)
- normgerechter Zählerplatz und Anschlussraum
- Leitungsschutz, Fehlerstromschutz (FI Typ A EV oder B)
Kosten
Die reine Wallbox-Installation kostet je nach Aufwand mehrere hundert Euro. Muss der Zählerschrank mit erneuert werden, kommen typischerweise 1.000 bis 3.000 € hinzu. Für KfW-/Landesförderungen lohnt sich ein Blick vor Auftragsvergabe.
Häufige Fragen
Muss jede Wallbox angemeldet werden?
Ja. Wallboxen sind beim Netzbetreiber anzumelden, ab 11 kW genügt die Anmeldung, ab 22 kW ist eine Genehmigung erforderlich.
Kann ich Wallbox und Zählerschrank zusammen erledigen lassen?
Das ist sogar sinnvoll – ein Termin, ein Fachbetrieb, eine Abnahme.
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