Die Wärmepumpe ist Herzstück moderner Heizungen – damit sie ans Netz darf, muss der Zählerschrank für die Wärmepumpe passen. Hier lesen Sie, welche Anforderungen gelten.
Warum die Wärmepumpe den Zählerschrank betrifft
Wärmepumpen zählen zu den steuerbaren Verbrauchseinrichtungen nach §14a EnWG. Netzbetreiber dürfen sie im Bedarfsfall dimmen – dafür braucht es eine entsprechende Steuerung und Messung. Ältere Zählerschränke erfüllen die Vorgaben der VDE-AR-N 4100 oft nicht.
Was vorbereitet sein muss
- ggf. separater Zähler für den vergünstigten Wärmepumpentarif
- Platz für Smart-Meter-Gateway und Steuerbox
- normgerechter Zählerplatz mit 3-Punkt-Befestigung
- ausreichende Absicherung und Leistungsreserve
Kosten und Förderung
Wird die Zähleranlage im Zuge des Heizungstauschs erneuert, ist sie als Umfeldmaßnahme der BEG bis zu 70 % förderfähig. Die reinen Schrankkosten liegen meist bei 1.500 bis 3.500 €.
Häufige Fragen
Brauche ich einen zweiten Zähler für die Wärmepumpe?
Nicht zwingend – das hängt vom gewählten Tarif ab. Ein separater Zähler kann sich aber durch günstigeren Wärmestrom rechnen.
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