Sie möchten Ihren Stromzähler wechseln – oder haben Post vom Messstellenbetreiber bekommen? Wir erklären, wer den Tausch vornimmt, was er kostet und wann ein Smart Meter Pflicht ist.
Wer wechselt den Stromzähler?
Den eigentlichen Zähler tauscht der Messstellenbetreiber (meist der grundzuständige des Netzgebiets) – nicht der private Elektriker. Der Elektrofachbetrieb kommt dann ins Spiel, wenn der Zählerplatz oder Zählerschrank dafür erst ertüchtigt werden muss.
Ablauf des Zählertauschs
Der Messstellenbetreiber informiert Sie mindestens drei Monate vorher. Der Einbau dauert rund 30 Minuten und erfordert von Ihnen keine Vorbereitung – außer der Zählerplatz muss normgerecht sein.
Kosten
Beim Pflichteinbau ist die Installation kostenfrei. Für den Betrieb gelten gesetzliche Obergrenzen: moderne Messeinrichtung bis ca. 25 €/Jahr, intelligentes Messsystem meist 30–140 €/Jahr. Muss der Zählerschrank erneuert werden, fallen dafür separate Kosten an.
Häufige Fragen
Kann ich den Wechsel ablehnen?
Bei Pflichtfällen (z. B. PV > 7 kWp, Verbrauch > 6.000 kWh, Wärmepumpe/Wallbox) nicht. Andernfalls erfolgt bis 2032 zumindest der Tausch auf einen digitalen Zähler.
Was, wenn mein Zählerplatz zu alt ist?
Dann muss er vor dem Einbau nachgerüstet werden – das übernimmt ein Fachbetrieb wie KeAk Elektrotechnik.
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